Im Trauerfall verliert man oft den Boden unter den Füßen.
Wir fangen Sie auf.
Testament
Ein Testament erhält nur dann seine Gültigkeit, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.
- Es muss handschriftlich verfasst werden. Die Unterschrift muss den Vor- und Zunamen enthalten.
- Das Gemeinschaftstestament eines Ehepaares muss von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden jeweils mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
- Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift fehlt, oder wenn das Schriftstück mit der Schreibmaschine verfasst wurde. Darüber hinaus sollen Ort und Zeitpunkt im Testament aufgeführt sein.
Liegt ein Testament vor, so muss es unverzüglich beim Amtsgericht eingereicht werden. Damit können viele mögliche Differenzen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur diejenigen erben können, die im Testament eine Erwähnung finden.
Die einzige Ausnahme bilden die Pflichtteilsberechtigten. Sie können nicht ganz übergangen werden und haben im Allgemeinen auch bei einem anders lautenden Testament einen Anspruch auf den erwähnten Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auszahlbar in Geldbeträgen).
Liegt kein Testament vor, so ist vom Gesetzgeber eine strenge Regelung bezüglich der Erbfolge zu beachten. Es erben in folgender Reihenfolge: Der Ehepartner des bzw. der Verstorbenen besitzt ein eigenes Erbrecht. Somit bildet dies auch gleichzeitig die Ausnahmeregelung. Nach dem deutschen Erbrecht sind grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt.
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt deshalb nicht z.B. die Schwiegereltern, die Stiefkinder, die Steifeltern, angeheiratete Tante und den Onkel, denn mit diesen hatte der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren. Die Adoptivkinder sind ehelichen Kindern jedoch gleichgestellt.
Hat der Verstorbene Aktien, Wertpapiere, Grund- und Bodenbesitz, muss ein Erbschein bei einem Notar oder beim Amtsgericht beantragt werden.
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