
| Grabarten in Gelsenkirchen |
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Reihengrabstätten sind Einzelgräber für
Erd- und Urnenbestattungen in
geschlossenen Grabfeldern, die der Reihe nach belegt
werden. Die Grabstelle wird
von der Friedhofsverwaltung zugewiesen.
In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche
bzw. Asche beigesetzt werden.
Ausnahmen können bei gleichzeitig verstorbenen
Familienangehörigen zugelassen
werden.
Es sind eingerichtet:
- Reihengrabstätten für Erdbestattungen
von Verstorbenen bis zum vollende-
ten 5. Lebensjahr,
Bruttofläche 1,70 m x 0,90 m.
- Reihengrabstätten für Erdbestattungen
von Verstorbenen ab dem vollende-
ten 5. Lebensjahr,
Bruttofläche 2,50 m x 1,20 m.
- Anonyme Reihengrabstätten für
Erdbestattungen,
Bruttofläche 2,50 m x 1,20 m.
- Reihengrabstätten für Urnenbestattungen,
Bruttofläche 1,00 m x 1,00 m.
- Anonyme Reihengrabstätten für
Urnenbestattungen,
Bruttofläche 0,50 m x 0,50 m.
- Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung
für Erdbestattungen
Bruttofläche 2,50 m x 1,20 m
- Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung
für Urnenbestattungen
Bruttofläche 1,00 m x 1,00 m
- Friedhaine
Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten
für Erd- und Urnenbestattungen, an denen auf Antrag
Nutzungsrechte für die Dauer von 30 Jahren
(Nutzungszeit) verliehen werden. Die Lage und Anzahl
der Grabstellen wird im
Einvernehmen mit dem Erwerber abgestimmt.
Es sind eingerichtet:
- Einstellige Wahlgrabstätten für
Erdbestattungen
in der Größe von 2,50 m x 1,50 m.
- Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätten
für Erdbestattungen
in der Größe je Grabstelle von 2,50 m x
1,20 m.
- Wahlgrabstätten für maximal
vier Urnenbestattungen
in der Größe von 1,00 m x 1,00 m.
Sondergrabstätten sind Grabstätten, die unter
besonderen Bedingungen von der
Friedhofsverwaltung nach Bedarf eingerichtet werden.
Es wurden bereits errichtet:
- Ehrengrabstätten,
- Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft,
- Gemeinschaftsgrabstätten,
- Grabstätten für Angehörige
muslimischen Glaubens,
- Grabstätten für nicht bestattungspflichtige
Kinder.
- Aschestreufeld
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