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Tabuthema Testament
Seinen letzten Willen kann jeder formulieren,
der volljährig und geistig fit ist. Testamente,
die im stillen Kämmerlein ausgebrütet und in heimischen
Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen
von der ersten bis zur letzten Zeile
eigenhändig geschrieben und mit Datum,
Ortsangabe und vollem Namenszug versehen
sein.
Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in der
Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar
(oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig
praktiziert. Für Privatpersonen
macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann
Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht
- wenn etwa einer mehr oder weniger bekommen soll,
als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe
bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind.
Verfügt werden kann
fast alles, was nicht sittenwidrig ist. Gern
setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner
Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die
Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile
tot sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen
Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige
und Unternehmer sollten sich immer einer Rechtsberatung
unterziehen - um die Angehörigen zu sichern, das
Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten
und Steuerfallen zu vermeiden. Sind die Verträge
unterzeichnet und hinterlegt, sollten auch die
Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet werden
- aber erst dann. Fachleute raten einhellig, sich
erst einmal darüber klar zu werden, was man mit
seinem letzten Willen erreichen möchte. Das dauert
in der Regel eine Weile und ändert sich auch schon
mal während dieses Denkprozesses.
Sie können Ihr Testament auch bei uns gemeinsam
mit Ihrer Regelung der eigenen Bestattung kostenlos
hinterlegen. Wir verwahren Ihre Unterlagen so
lange es nötig ist. Sollten Sie Fragen zur Formulierung
oder Gültigkeit Ihres Testamentes haben, stehen
wir Ihnen gerne zur Seite und empfehlen, falls
notwendig, einen Notar.
Mit freundlicher Unterstützung
von focus.de
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