Im Trauerfall verliert man oft den Boden unter den Füßen.
Wir fangen Sie auf.
Bestattungsvorsorge
Vielleicht mussten Sie schon einmal
überraschend Entscheidungen bezüglich einer Bestattung
treffen? Gestorben wird oft plötzlich und unerwartet. Zu der
psychischen Belastung kommen dann Fragen der Organisation von
Abschied und Trauerfeier. Plötzlich wird klar, wir wissen
erstaunlich wenig über die Wünsche unserer nächsten
Angehörigen. Trotzdem möchten wir ihnen gerade in der Frage
des Abschieds gerecht werden.
Die Bestattungsfrage im Testament zu regeln ist wenig sinnvoll, da dies meistens erst nach der Beisetzung eröffnet wird.
Sie haben die Möglichkeit, diese Fragen im Vorhinein zu regeln, Missverständnissen vorzubeugen und Ihre Angehörigen zu entlasten.
Was ist das?
Bestattungsvorsorge bedeutet: Wünsche für Ihre dereinstige eigene Bestattung können fixiert werden und sind dann verbindlich für Ihre Hinterbliebenen.
Wenn Sie die Bestattungsvorsorge für eine Person übernehmen, die Sie rechtlich betreuen, sind diese Vereinbarungen ebenso verbindlich, wenn der Sterbefall eines Tages eintritt.
Sie können festlegen:
- wie und wo die Bestattung stattfinden soll.
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.
- wie die Grabpflege organisiert werden soll.
- wie Sie sich das Grabmal vorstellen.
- wie die Finanzierung geregelt wird.
- wer Ihre letzten Wünsche umsetzt.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Wir beraten Sie dazu und zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung ganz ausführlich und individuell. Sie bestimmen!
Bestattungen Bergermann • Hagenstraße 29 • 45894 Gelsenkirchen-Buer • Tel. 0209 31322
Zweigniederlassung
der
Bestattungen
Bergermann GmbH
Bestattungen Nehrkorn
Laurentiusstraße 3345899 Gelsenkirchen-Horst
Tel. 0209 52852
Bestattungen Adolf Richmann
Feldmarkstraße 11545883 Gelsenkirchen-Feldmark
Tel. 0209 1474036






