Nicht alle Kosten sind gedeckt – Vorsorge schützt vor Zwangsmaßnahme
Diejenigen, denen das Geld kaum zum Leben reicht, haben meist auch nicht genug für eine Beerdigung: Findet sich unter den Angehörigen niemand, der die Kosten für eine Bestattung übernimmt, muss das Sozialamt einspringen. Oft droht damit die Zwangsbestattung. In der Regel ist dies eine Einäscherung mit anonymer Beisetzung.
Eine Zwangsbestattung wird immer dann vom Ordnungsamt per Gesetz verfügt, wenn die im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegten Bestattungsfristen überzogen wurden. Dies ist immer dann der Fall, wenn die zuständigen Behörden für die Überprüfung ihrer Ansprüche an die infarge kommenden Angehörigen mehr Zeit als erlaubt aufwenden mussten. So beträgt z.B. die Bestattungsfrist für einen Toten in Nordrhein-Westfalen acht Tage, in Bayern dagegen nur 4 Tage, während Hamburg überhaupt keine zeitlichen Fristen vorgibt.
Eine Beerdigung kostet in Deutschland durchschnittlich zwischen 2500 und 4000 Euro (ohne Friedhofsgebühren, ohne Grabmal). Im Falle einer Sozialbeerdigung kommt das Sozialamt aber nur für die einfachste Ausstattung bei Trauerfeier, Sarg und Grabausstattung auf. Die Zahlungen hierfür bewegen sich in einem Rahmen von 1000 bis 1600 Euro. Für die Bekleidung des Toten, Grabmal und Pflege wird nichts bezahlt. Der Beisetzungswunsch (etwa Erd- oder Feuerbestattung, Erdreihengrab, kirchlicher Friedhof) muss hingegen vom Amt berücksichtigt werden, sofern eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Sogar Seebestattungen sind möglich, wenn der Umfang der Kosten nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Die Pflicht, für die Kosten einer Beerdigung aufzukommen, liegt zunächst aber immer bei den Ehegatten und den ;;; Verwandten in erster Linie. In den meisten Fällen sind dies auch die Erben. Wurde im Testament jedoch eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung festgelegt, so ist der testamentarische Erbe vorrangig verpflichtet: In diesem Fall müssen zwar trotzdem die nächsten Angehörigen gemäß der Bestattungspflicht die Bestattung in Auftrag geben. Sind sie aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, ist der vorrangige Erbe in der Pflicht zu zahlen. Generell gilt folgende Rangfolge:
1. der testamentarisch festgelegte Erbe
2. der Ehegatte oder Lebenspartner
3. volljährige Kinder nach Alter
4. die Eltern
5. volljährige Geschwister nach Alter
6. die Großeltern
7. volljährige Enkelkinder nach deren Alter
Sollte ein Angehöriger selbst nicht zahlen können, aber etwa seine volljährigen Kinder, können auch diese zur Kasse gebeten werden. Angehörige können sich der Bestattungspflicht nicht einfach entziehen,auch wenn es zu Lebzeiten zu familiären Streitigkeiten gekommen ist. Mit einer Sterbegeldversicherung können sie jedoch vorsorgen, damit spätere Bestattungskosten weitestgehend abgedeckt sind.
Unser Leben ist immer wieder geprägt von dem Gedanken der Vorsorge: so schaffen wir in erster Linie Vorsorge, um uns, um unser Leben vor finanziellen Belastungen zu schützen. Das geschieht normalerweise durch den Abschluß von Versicherungen für Haftpflichtfälle, Unfälle, die Ausbildung der Kinder oder das eigene Leben. Daher verbinden wir den Begriff Vorsorge generell mit Versicherungen.
Eine Bestattungsvorsorge läßt sich da nicht einreihen, denn hier stellt sich die Frage nach einer Versicherung erst am Ende der Vorsorgeregelung. Zunächst geht es nämlich um die Gewißheit, dass im Falle des eigenen Ablebens nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen verfahren wird.
Früher gab es strenge gesellschaftliche Konventionen über Tod und ;;;Trauer Nahezu einheitliche Rituale und Begräbnisformen mußten von den Angehörigen eingehalten werden. Es stellte sich also nicht die Frage, wie wird beerdigt, sondern wie die Beerdigung bezahlt werden kann.
Durch das Auseinanderfallen von Familienzusammenhängen, durch die Anonymität oder auch eine größere Individualität des Lebens in Großstädten hat sich die Bestattung von Traditionen verabschiedet. Deutlich wird dies in der stetig gestiegenen Anzahl von Feuerbestattungen und anonymen Beisetzungen. War es früher üblich, sich von dem Verstorbenen in einer Aufbahrung und einer Trauerfeier zu verabschieden und seiner zu gedenken, so sind diese Selbstverständlichkeiten heute immer seltener.
Ist die Entscheidung von Angehörigen für oder gegen eine Aufbahrung oder eine Trauerfeier noch problemlos zu treffen, da sie häufig durch die soziale Stellung des Verstorbenen vorgegeben ist, ist die Frage nach der Bestattungsart - ;;;Erd- oder Feuerbestattung, anonyme Beisetzung oder Seebestattung - von den Angehörigen schwerer zu entscheiden. Wann wird im Familien- oder Freundeskreis schon einmal über dieses eher unangenehme Thema gesprochen? Doch wer von dem Verlauf seines Lebens eine feste Vorstellung hat, wem klar ist, dass unsere Zeit auf dieser Erde von begrenzter Dauer ist, wer sich darüber Gedanken macht, was mit ihm geschieht, wenn er erkrankt (Stichwort: Patientenverfügung), der macht sich auch Gedanken darüber, was mit ihm nach dem Tode geschieht.
Diese Regelungen können in einem Bestattungsvertrag zu Lebzeiten mit Ihrem Bestattungshaus Bergermann festgelegt werden. Wir zeigen Ihnen auch Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung auf.
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Trauer mit Kindern
Einen Sterbefall können wir Erwachsene vor Kindern nicht verborgen halten. Häufig aber wissen Angehörige nicht, wie sie das Sterben und die Trauer Kindern vermitteln sollen.
Grundsätzlich gilt, dass kein Kind gezwungen werden sollte, an Beerdigungen teilzunehmen. Andererseits gehören auch traurige Ereignisse zum Leben in der Familie. Umso wichtiger ist der sachliche Umgang mit dem Sterben. Das hilft auch Kindern bei der Trauerarbeit. Empfehlenswert ist, die Situation mit den Kindern offen und ehrlich zu besprechen. Sie haben keine Erfahrungen im Umgang mit dem Ereignis und brauchen Unterstützung unter anderem bei der Beantwortung zentraler Fragen nach dem Tod, warum Menschen sterben und was mit Menschen passiert, wenn sie gestorben sind.
Sie sollten erfahren, welche Rituale bei Trauerfeiern ablaufen. Hier stehen die Eltern in einer großen Verantwortung.
Kinder sollen ihre eigenen Ideen ausdrücken, vielleicht indem sie dem Opa ein letztes Bild malen und dieses mit in den Sarg legen. So bekommen sie ein Verständnis für den Tod und lernen gleichermaßen das Leben zu schätzen. Wenn Sie Hilfe brauchen sprechen Sie uns einfach an.
Fingerabdruckanhänger
Die Linien und Formen eines Fingerabdrucks sind bei jedem Menschen anders und drücken seine Einzigartigkeit aus. Mit einer speziellen Wachsart wird bei dem Verstorbenen ein Fingerabdruck genommen. Dieser kann in Gold oder Silber gegossen und anschließend zu einem ganz persönlichen Anhänger mit einer zusätzlichen Gravur auf der Rückseite verarbeitet werden.
Almwiesenbestattung
Diese Beisetzungsform setzt eine Einäscherung des/der Verstorbenen voraus. Die Asche wird dann in der Schweiz in den Waliser Alpen auf einer Almwiese beigesetzt. Dies kann auch im Beisein der Angehörigen geschehen.