Im Trauerfall verliert man oft den Boden unter den Füßen.
Wir fangen Sie auf.
Finanzielle Absicherung
Die Kosten einer Bestattung richten sich nach den individuellen Wünschen des Verstorbenen (soweit er oder sie diese festgelegt hat) oder der Angehörigen, wenn kein Vorsorgevertrag vorliegt.
Die Kosten für eine Bestattung sind in der Regel nicht eingeplant. Deswegen ist es sinnvoll, die Bestimmungen zur Bestattungsvorsorge auch finanziell abzusichern. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen und können sichergehen, dass Ihre Wünsche unabhängig vom finanziellen Spielraum Ihrer Hinterbliebenen verwirklicht werden. Außerdem sollte diese Rücklage so angelegt sein, dass sie nicht auf etwaige Sozialleistungen angerechnet werden kann.
Unsere Partner
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Bonn. Sie wurde zur Absicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich, über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.
Bitte klicken Sie auf das jeweilige Logo, um auf die entsprechende Hompage zu gelangen.
Bestattungen Bergermann • Hagenstraße 29 • 45894 Gelsenkirchen-Buer • Tel. 0209 31322
Zweigniederlassung
der
Bestattungen
Bergermann GmbH
Bestattungen Nehrkorn
Laurentiusstraße 3345899 Gelsenkirchen-Horst
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Bestattungen Adolf Richmann
Feldmarkstraße 11545883 Gelsenkirchen-Feldmark
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